Wir sorgen dafür, dass Ihre Heizungsanlage Ihren Vorstellungen entspricht und modernste Technik für Sie arbeitet, die für die entsprechende Behaglichkeit in Ihrem Zuhause sorgt. Aber wir denken für Sie auch noch einen Schritt weiter. Damit Ihre Investition abgesichert ist und Sie Ihre Kosten langfristig im Blick behalten können, bieten wir Ihnen die Funktionsgarantie*.

Die Funktionsgarantie* stellt den Funktionserhalt des Primärsystems (gesamte Wärmeerzeugung) sicher und besteht neben der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für bis zu 10 Jahre. Im Fall der Fälle übernimmt sie schnell und unkompliziert Material- und Arbeitskosten ebenso wie Mehrkosten bis zu 1.000 € in Folge von Konstruktionsverbesserungen. Sie können die Funktionsgarantie* bis maximal 72 Monate nach Inbetriebnahme Ihres Wärmeerzeugers abschließen.

Voraussetzung ist, der Wärmeerzeuger wurde nach Herstellervorgabe durch uns gewartet.

Die Funktionsgarantie* umfasst das Primärsystem (die gesamte Wärmeerzeugung), das im Rahmen der Errichtung des Wärmeerzeugers installiert wurde. Ausgenommen ist die Wärmeverteilung (Sekundärsystem). Dazu gehören beispielsweise die Heizkörper. Die Garantie ist möglich für die folgenden, nach deutschen Normen zugelassenen Anlagen-Komponenten: Gas- und Öl-Heizung, Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermieanlage inkl. Speicher, Kamin, Elektro und Nachtspeicherheizung sowie BHKW und KWK.
Nicht mitversichert sind Verschleißteile. Hierzu zählen auch Teile, die im Rahmen von Wartungszyklen regelmäßig erneuert/getauscht werden.

Außerdem sind ausgeschlossen Elementarschäden, Schäden die durch unsachgemäße Nutzung (Vorsatz) verursacht wurden, sowie Schäden die durch die Gebäudeversicherung bereits abgedeckt sind.

Sprechen Sie uns gerne an und wir beraten Sie auch in diesem Punkt.

*Nicht versichert sind Schäden durch Verschleiß oder an Verschleißteilen, welche nach Angaben des Herstellers bei Wartungsarbeiten auszutauschen sind, Schäden durch vorsätzliche oder unsachgemäße Handlungen oder Unterlassungen durch den Kunden oder Dritte. Die Garantie ergänzt die gesetzlichen Gewährleistungsbedingungen. Eine regelmäßige, vom Hersteller empfohlene Wartung wird für die Versicherbarkeit vorausgesetzt.

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